Seit die Corona-Pandemie unseren Alltag bestimmt, ist der Musikunterricht im persönlichen Kontakt nicht mehr möglich. In jeder Krise steckt auch immer eine Chance. Lasst sie uns ergreifen!- Jedoch nicht kopflos ?.
#TIPP 1: Auswahl des Online-Dienstes
Bitte beachtet die AGBs und die Nutzungsbedingungen („terms of use“) der Online-Dienste. Manche Dienste dürfen nicht geschäftlich genutzt werden, wie zum Beispiel die kostenfreie Variante von „Skype“. Um zu Arbeiten müsste eine Skype-Business-Lizenz erworben werden, damit kein Lizenzbetrug vorliegt. Da Microsoft diesen Dienst 2021 einstellen wird, stellt sich die Frage, wie sinnvoll der Erwerb dieser Lizenz ist.
Ein Beispiel für einen kostenfreien Dienst für Video-Calls ist „Zoom“. Hier gibt es für mehr als zwei Personen ein Zeitbeschränkung auf 40 Minuten pro Einheit. Ein erneuter Anruf ist direkt im Anschluss möglich. Bei einem Video-Call unter vier Augen ist die Dauer des Gesprächs nicht beschränkt.
Das integrierte Whiteboard scheint das Alleinstellungsmerkmal zu sein. Lehrer*innen sowie Schüler*innen können auf der gemeinsamen Tafel etwas schreiben, zeichnen oder kommentieren.
„doozzoo“ ist eine Plattform, die speziell für den digitalen Musikunterricht entwickelt wurde. Sie enthält unter anderem ein integriertes Stimmgerät, Metronom und vieles mehr. Preislich liegt der Dienst bei 14,95 Euro/monatl. für 5 Schüler. Je mehr Schüler, desto höher ist die monatliche Rate. Für Studenten ist es kostenfrei.
Wie gesagt, egal für welchen Dienst ihr euch entscheidet, lest die Nutzungsbedinungen. Am Besten lest ihr sie in der Originalsprache, die überwiegend Englisch sein wird.
#TIPP 2: Informationspflicht nicht vergessen
Viele Online-Dienste sind Eigentum von amerikanischen Unternehmen, deren Server nicht in Europa stehen. Die Richtlinien des Europäischen Datenschutzes zu garantieren, ist unmöglich. Laut des Europäischen Gerichtshof gehört beispielsweise auch die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten. Über diese werden Video-Konferenzen oft aufgebaut.
Hinsichtlich des Datenschutzes ist vor allem die Informationspflicht zu berücksichtigen, vgl. DSGVO Art. 13-14. Daneben muss geklärt werden, wer die Verantwortung trägt.
Der Europäische Datenschutz ist bei allen Diensten (nicht nur bei WhatsApp Business respektive Facebook!) problematisch. In den Artikeln des Magazins „Spiegel“ und der Tageszeitung „Süddeutsche Zeitung“ wird auch der zur Zeit sehr beliebte Online-Dienst „Zoom“ kritisch betrachtet.
#TIPP 3: Einwilligung einholen
Es empfiehlt sich, eine schriftliche Einwilligung zur Nutzung der Online-Dienste von den Schülern bzw. deren Eltern unterschreiben zu lassen. Darin sollten sie bestätigen, dass sie sich des Risikos bewusst sind und sie selbst die Verantwortung für die Nutzung tragen. In Hinblick darauf kann digitaler Musikunterricht als Alternative zum herkömmlichen Musikunterricht nur auf freiwilliger Basis angeboten werden. Wenn digitaler Musikunterricht bereits in eurem Unterrichtsvertrag enthalten ist, zählt natürlich eure Vereinbarung.
Unter den Downloads findet ihr ein Muster. Dieses ist nach bestem Gewissen erstellt, ersetzt aber nicht die rechtliche Überprüfung eines Experten im Einzelfall. Dieses Muster ist ohne Gewähr.
No risc, no fun ?♀️
Bei allen Risiken bietet der digitale Musikunterricht natürlich eine Chance und Potenzial für andere Unterrichtsformen. Viel Spaß beim Wandeln auf neuen und digitalen Wegen und beim Ausprobieren neuer Unterrichtsmethoden!
(Stand: 03. April 2020)